Geänderter Ablauf im Praxisbetrieb aufgrund von Covid-19
Im Gesundheitscentrum gilt eine Maskenpflicht.
Bitte verzichte bei grippeähnlichen Symptomen oder wenn Du unter den bekannten Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 leidest (Fieber, trockener Husten, Abgeschlagenheit, Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen und Schüttelfrost, Schnupfen, Übelkeit und Durchfall) auf einen Besuch meiner Praxis.
Als Heilpraktikerin ist mir laut Infektionsschutzgesetz die Behandlung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht gestattet.
Du kannst mich wegen Deiner Beschwerden, zum Besprechen von Laborergebnissen oder der Planung des weiteren Behandlungsverlaufes aber auch telefonisch, per Video oder per E-Mail konsultieren.
Aktuelle Informationen zu SARS Cov-2
Aktuelle Informationen zur Covid-19-Pandemie, Richtlinien zu Verhaltensweisen und zur Impfung findest Du bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA).
Möglichkeiten und Grenzen der Wiederverwendung von FFP2-Masken
Forscher:innen der FH Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität haben Methoden zur Wiederverwendung von FFP2-Masken untersucht, die in den meisten Haushalten realisierbar sind. In einer Broschüre beschreiben sie drei geeignete Methoden: „Sieben Tage trocknen bei Zimmertemperatur“, „Behandlung mit 80 Grad Celsius im Backofen“ und „Zehn Minuten Kochen im Gefrier- und Kochbeutel“.